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Schott - EDV- & Netzwerkservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schott - EDV- & Netzwerkservice (nachfolgend Dienstleister genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung bzw. Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für den Dienstleister nicht verbindlich, auch insoweit sie Klauseln enthalten, die in diesen AGB nicht geregelt sind. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch Lieferung Vertragsinhalt.
  2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  3. Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
  4. Sämtliche Verträge und Absprachen, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen unterliegen der Schriftform.
  5. Für die gesamte Rechtsbeziehung mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Dienstleistungen, Auftrag, Angebote, Lieferungen und Lieferzeit

  1. Mit Zustandekommen eines vereinbarten Termins zwischen Dienstleister und Kunden entsteht ein freier Dienstvertrag (§611 BGB).
  2. Der Dienstleister erbringt die Dienstleistung nach den Wünschen des Kunden.
  3. Zum Auftrag gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Dienstleister Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn dieses der Durchführung des Auftrags dienlich ist. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind die entsprechenden Unterlagen zurückzusenden.
  4. Wird im Kundenauftrag eine Besichtigung der Sache durchgeführt, können dadurch entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Auftrag erteilt wird oder nicht.
  5. Ein auf schriftliche Anfrage hin erstellter Kostenvoranschlag bzw. erstelltes Angebot wird mit einer Erstellungspauschale nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung wird die erhobene Angebotspauschale mit dem Auftragsvolumen verrechnet.
  6. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
  7. Aufträge sind erst verbindlich, wenn und soweit eine Auftragsbestätigung erteilt wurde. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  8. Erweiterungswünsche des Kunden muss der Dienstleister nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erfüllen.
  9. Bei wesentlichen Änderungen der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden, kann der Dienstleister dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
  10. Die nach Vereinbarung der Vertragsparteien zu erbringenden Mitwirkungsleistungen werden durch den Kunden unentgeltlich erbracht.
  11. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Dienstleister, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  12. Über die Dauer der Arbeiten und das Verrechnen des Materials wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt wird.

3. Termine, Terminabsagen und Ausfallzahlungen

  1. Termine gelten als vereinbart nach persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Bestätigung.
  2. Eine Absage 4 Stunden oder länger vor dem geplanten Termin bleibt für den Kunden kostenfrei.
  3. Eine Terminabsage kürzer als 4 Stunden vor dem geplanten Termin berechtigen den Dienstleister zur Berechnung der entgangenen Leistungen (§615 BGB), mindestens jedoch i.H. von 2 Arbeitseinheiten (1AE=15Min.). Der Dienstleister ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.
  4. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Absage ist die persönliche, schriftliche oder telefonische Bestätigung durch den Dienstleister.

4. Montagearbeiten

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Bei Behinderungen durch noch nicht oder verspätet ausgeführte Bauarbeiten oder Unzulänglichkeiten der Baustelle hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen.
  2. Sind eine oder mehrere bauseitige Leistungen Grundlage des Angebots, dann werden diese Leistungen als in einwandfreiem Zustand vorausgesetzt. Behindern unvollkommene oder fehlerhafte bauseitige Leistungen oder Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) den Arbeitsfortgang, so gehen Zeiten und Materialien, die zur Behebung des Fehlers oder der Unzulänglichkeit erforderlich sind, zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Für die zu erbringenden Montagen und Bauleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
  4. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten behält der Dienstleister sich vor, bestätigte Preise bei Änderung der Gestehungskosten anzupassen.
  5. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschritt der Arbeiten Abschlagzahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen.

5. Verbrauchsmaterial

  1. Für die Überwachung und Beschaffung von Verbrauchsmaterial, wie z.B. Druckerpapier, Tinte, Toner und Bildtrommeln, ist der Kunde eigenverantwortlich.
  2. Welche Verbrauchsmaterialien benötigt werden, ist den technischen Unterlagen der Geräte zu entnehmen. Bei Gerätelieferung durch den Dienstleister wir der Kunde entsprechend informiert.

6. Datensicherung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Der Kunde sichert seine Daten in erforderlichem Umfang selbst. Soweit der Kunde nicht schriftlich gegenüber dem Dienstleister etwas anderes anzeigt, wird davon ausgegangen, dass alle Daten, mit denen der Dienstleister in Berührung kommen kann, gesichert sind. Der Dienstleister haftet nicht für einen eventuellen Datenverlust.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Angebote und Preisangaben sind freibleibend, Irrtümer sind vorbehalten. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  2. Für die Preisbildung wird die jeweils gültige Preisliste zu Grunde gelegt. Sie kann jederzeit unter https://www.edvnschott.de eingesehen oder telefonisch bzw. schriftlich angefordert werden.
  3. Sachlieferungen erfolgen regelmäßig erst nachdem vom Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Der Kunde leistet für Sachlieferungen Vorkasse.
  4. Rechnungen werden nach Durchführung der Leistung erstellt. Die Rechnungssumme ist sofort fällig und ohne Abzug in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich mit dem Dienstleister vereinbart wurden.
  5. Als Zahlungsfrist wird regelmäßig ein Zeitrahmen von 10 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt. Danach gerät der Kunde automatisch in Verzug. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Dienstleister.
  6. Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% für Verbraucher bzw. 9% für Geschäftskunden über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
  7. Für erstellte Mahnungen werden Mahnkosten für die entstandenen Kosten (Auslagen für Versandkosten etc.) in Höhe von mindestens 5,00 € für Verbraucher bzw. 40,00 € für Geschäftskunden (§288 Abs. 5 BGB) fällig.
  8. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden dem Dienstleister andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist der Dienstleister berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  9. Bei fortgesetzter Nichtzahlung veranlasst der Dienstleister weitere Schritte (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren). Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Desweiteren wird vom Zurückhaltungsrecht Gebrauch gemacht, so dass Lieferungen und Leistungen frühestens nach vollständiger Bezahlung der Außenstände wieder erbracht werden oder gänzlich entsagt werden, sofern eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dem Dienstleister unzumutbar erscheint.
  10. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Dienstleister zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden.
  11. Bestimmungen, wonach Zahlungsfristen von Dritten abhängen sind unwirksam.

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

  1. Die Gewährleistung beträgt bei Neuware 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
  2. Die Gewährleistungszeit beträgt im Falle von reinen Bauleistungen nach der VOB 24 Monate ab Abnahme des Werkes, sowie bei reinen Montagearbeiten 6 Monate ab Abnahme der Montageleistung.
  3. Für die normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware, hier wird generell keine Haftung übernommen, es sei denn es wurde schriftlich bestätigt.
  4. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistungspflicht. Von jeglicher Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind auch Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
  5. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch von anderer Seite vorgenommenen Arbeiten an der Anlage, die Auftragsgegenstand des Dienstleisters gewesen ist, entstehen.
  6. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  7. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Mängelbeseitigung zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Dienstleister von der Mängelhaftung befreit.
  8. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software oder Hardware an Daten, Software oder Hardware des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  9. Abwicklung von Fremdgarantien: Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für den Dienstleister keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Der Dienstleister ist ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

9. Software, Schutz- & Urheberrechte

  1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der vom Dienstleister gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Softwarehersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat daher die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschütztes Material zu behandeln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Der Dienstleister allein ist berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein vom Dienstleister geliefertes Produkt zurückzuführen ist.

10. Gefahrenübergang

  1. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige – auch eigene – Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.

11. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Dienstleister zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Dienstleisters.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den Dienstleister gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

12. Gerichtsstand und Teilwirksamkeit

  1. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Sollten eine oder mehrere der bevorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Schott - EDV- & Netzwerkservice
Tim Schott

Hauptstraße 11
24576 Hitzhusen

Stand Oktober 2023

 

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